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Wegzug-Rechner

Methodik: Wegzug-Rechner

Stand: August 2026. Der Wegzug-Rechner schätzt die Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG (Deutschland) und §27 EStG (Österreich) bei GmbH-Anteilen oder wesentlichen Beteiligungen.

1. Rechtsgrundlage

Die Wegzugsbesteuerung basiert auf §6 AStG in der Fassung nach dem ATAD-Umsetzungsgesetz vom 25. Juni 2021, in Kraft seit 1. Januar 2022. Die Beteiligungs-Schwelle liegt seither bei 1 Prozent (vorher 25 Prozent).

2. Formel

Schritt 1: Fiktiver Veräußerungsgewinn

Marktwert Anteil − Anschaffungskosten = Fiktiver Veräußerungsgewinn

Schritt 2: Teileinkünfteverfahren (§3 Nr. 40 EStG)

Steuerpflichtiger Gewinn = Fiktiver Veräußerungsgewinn × 60 %

Schritt 3: Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag

ESt = §32a EStG angewandt auf (bisherige Einkünfte + steuerpflichtiger Gewinn) Wegzugssteuer = ESt + 5,5 % Solidaritätszuschlag

3. Bewertungsgrundlage

Der Marktwert der Anteile wird nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren nach §200 BewG angesetzt:

Unternehmenswert = Durchschnittsgewinn letzte 3 Jahre × 13,75

Dieser Faktor gilt seit 2016. Marina hält 40 Prozent einer GmbH mit 80.000 Euro Durchschnittsgewinn: 80.000 × 13,75 × 0,40 = 440.000 Euro.

Bei stark schwankenden Gewinnen oder Wachstumsfirmen kann das Finanzamt ein externes Gutachten verlangen. Kosten typisch 2.500 bis 8.000 Euro.

4. Stundungsregelung

5. Rückkehrer-Regel (§6 Abs. 3 AStG)

Wenn du innerhalb von 7 Jahren nach dem Wegzug wieder unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig wirst, wird die Wegzugsbesteuerung rückwirkend erstattet. Voraussetzung: die Anteile wurden durchgehend gehalten.

In Österreich gilt eine analoge Regelung mit 5 Jahren Rückkehr-Frist (§27 Abs. 6 EStG).

6. Was der Rechner nicht kann

7. Aktualisierungs-Zyklus

Die Formel-Basis ist stabil seit der ATAD-Reform 2022. Bei künftigen Reformen (etwa der zurzeit diskutierten Anpassung der Rückkehrer-Regel) wird die Berechnung aktualisiert. Letzter Refresh: 2026-08-28.

8. Rechtliche Grenzen

Der Rechner liefert eine Größenordnung, nicht die endgültige Steuerlast. Bei Vermögen über 200.000 Euro Anteilswert ist ein spezialisierter Steuerberater Pflicht. Auswandr ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Fragen zur Methodik oder Fehler entdeckt? Schreib an hallo@auswandr.de.