Methodik: Wegzug-Rechner
Stand: August 2026. Der Wegzug-Rechner schätzt die Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG (Deutschland) und §27 EStG (Österreich) bei GmbH-Anteilen oder wesentlichen Beteiligungen.
1. Rechtsgrundlage
Die Wegzugsbesteuerung basiert auf §6 AStG in der Fassung nach dem ATAD-Umsetzungsgesetz vom 25. Juni 2021, in Kraft seit 1. Januar 2022. Die Beteiligungs-Schwelle liegt seither bei 1 Prozent (vorher 25 Prozent).
2. Formel
Schritt 1: Fiktiver Veräußerungsgewinn
Marktwert Anteil − Anschaffungskosten = Fiktiver Veräußerungsgewinn
Schritt 2: Teileinkünfteverfahren (§3 Nr. 40 EStG)
Steuerpflichtiger Gewinn = Fiktiver Veräußerungsgewinn × 60 %
Schritt 3: Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag
ESt = §32a EStG angewandt auf (bisherige Einkünfte + steuerpflichtiger Gewinn) Wegzugssteuer = ESt + 5,5 % Solidaritätszuschlag
3. Bewertungsgrundlage
Der Marktwert der Anteile wird nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren nach §200 BewG angesetzt:
Unternehmenswert = Durchschnittsgewinn letzte 3 Jahre × 13,75
Dieser Faktor gilt seit 2016. Marina hält 40 Prozent einer GmbH mit 80.000 Euro Durchschnittsgewinn: 80.000 × 13,75 × 0,40 = 440.000 Euro.
Bei stark schwankenden Gewinnen oder Wachstumsfirmen kann das Finanzamt ein externes Gutachten verlangen. Kosten typisch 2.500 bis 8.000 Euro.
4. Stundungsregelung
- EU/EWR-Wegzug: Stundung in 7 gleichen Jahresraten möglich, gegen Sicherheitsleistung (Bankbürgschaft, Depot-Verpfändung, Grundschuld).
- Drittstaaten: Grundsätzlich keine Stundung. Fällig am Tag der Abmeldung.
- Schweiz: Sonderregelung im DBA möglich, in der Praxis eng ausgelegt.
5. Rückkehrer-Regel (§6 Abs. 3 AStG)
Wenn du innerhalb von 7 Jahren nach dem Wegzug wieder unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig wirst, wird die Wegzugsbesteuerung rückwirkend erstattet. Voraussetzung: die Anteile wurden durchgehend gehalten.
In Österreich gilt eine analoge Regelung mit 5 Jahren Rückkehr-Frist (§27 Abs. 6 EStG).
6. Was der Rechner nicht kann
- Kein externes Bewertungsgutachten. Wenn dein Finanzamt eins verlangt, brauchst du einen Wirtschaftsprüfer.
- Keine Berücksichtigung von Verlustverträgen der GmbH oder Sonderabschreibungen.
- Keine automatische DBA-Prüfung für dein spezifisches Zielland. Der Rechner geht vom Standardfall aus.
- Keine Sicherheitsleistungs-Kosten (Bankbürgschaft-Provision typisch 0,5 bis 1,5 Prozent pro Jahr auf die verbürgte Summe).
7. Aktualisierungs-Zyklus
Die Formel-Basis ist stabil seit der ATAD-Reform 2022. Bei künftigen Reformen (etwa der zurzeit diskutierten Anpassung der Rückkehrer-Regel) wird die Berechnung aktualisiert. Letzter Refresh: 2026-08-28.
8. Rechtliche Grenzen
Der Rechner liefert eine Größenordnung, nicht die endgültige Steuerlast. Bei Vermögen über 200.000 Euro Anteilswert ist ein spezialisierter Steuerberater Pflicht. Auswandr ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Fragen zur Methodik oder Fehler entdeckt? Schreib an hallo@auswandr.de.