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Wegzugsbesteuerungs-Rechner

Was kostet der Wegzug an Steuern?

§6 AStG (DE) und § 27 EStG (AT) fingieren beim Wegzug eine Veräußerung deiner Anteile zum Marktwert - auch ohne dass du verkaufst. Dieser Rechner zeigt eine konservative Schätzung. KEIN Ersatz für Steuerberatung.

Schätz-Ergebnis

Fiktiver Veräußerungs-Gewinn450.000
Anwendbarer Steuersatz17,1 %
Geschätzte Wegzugssteuer76.910

Berechnungs-Basis: Teileinkünfteverfahren 60 % × Marginal-Tarif + Soli

Hinweis § 6 AStG ab 1 % Beteiligung + 7 von 12 Jahren DE-steuerpflichtig. Seit 2022 KEINE zinslose Stundung mehr, Steuer fällig, max. 7 Raten mit Zinsen. Rückkehr binnen 7 Jahren → Erstattung möglich.

Konkrete Empfehlung: Bei Beträgen über 50 000 € geschätzter Steuer zwingend einen Fach-Steuerberater für internationales Steuerrecht konsultieren. Gestaltungs-Spielräume können fünfstellige Beträge sparen, falsche Reihenfolge kostet sechsstellige Beträge.

Was die Schätzung NICHT abbildet (6 Punkte)
  • Stundungs-Optionen: DE seit 2022 (ATAD-Umsetzung) auf Antrag 7 zinslose Jahresraten gegen Sicherheitsleistung; AT bei Wegzug in EU/EWR Nicht-Festsetzung auf Antrag, Fälligkeit erst bei tatsächlicher Realisierung.
  • Rückkehrer-Regel: bei Rückkehr binnen 7 J. (DE, § 6 III AStG) bzw. 5 J. (AT) entfällt die Steuer, wenn Anteile nicht verkauft wurden.
  • Doppelbesteuerungs-Abkommen: Wenn Zielland eigene Veräußerungssteuer erhebt, kann diese ggf. angerechnet werden, DBA-abhängig.
  • Reinvestitions-Klauseln: bei betrieblichen Strukturen Sondergeltung über § 6b EStG.
  • Privat- vs Betriebsvermögen: nur Privatvermögen-Anteile sind §6-AStG-relevant.
  • Investmentanteile (DE): erweiterte Erfassung seit 2025-Reform; genaue Übergangsregeln beim Berater prüfen.