Wegzugsbesteuerungs-Rechner
Was kostet der Wegzug an Steuern?
§6 AStG (DE) und § 27 EStG (AT) fingieren beim Wegzug eine Veräußerung deiner Anteile zum Marktwert - auch ohne dass du verkaufst. Dieser Rechner zeigt eine konservative Schätzung. KEIN Ersatz für Steuerberatung.
Schätz-Ergebnis
Fiktiver Veräußerungs-Gewinn450.000 €
Anwendbarer Steuersatz17,1 %
Geschätzte Wegzugssteuer76.910 €
Berechnungs-Basis: Teileinkünfteverfahren 60 % × Marginal-Tarif + Soli
Hinweis § 6 AStG ab 1 % Beteiligung + 7 von 12 Jahren DE-steuerpflichtig. Seit 2022 KEINE zinslose Stundung mehr, Steuer fällig, max. 7 Raten mit Zinsen. Rückkehr binnen 7 Jahren → Erstattung möglich.
Was die Schätzung NICHT abbildet
- Stundungs-Optionen: DE seit 2022 max. 7 Raten mit Zinsen; AT EU/EWR-Stundung 5 J. gegen Sicherheitsleistung.
- Rückkehrer-Regel: bei Rückkehr binnen 7 Jahren (DE) bzw. 5 J. (AT) kann die Steuer erstattet werden - wenn nicht verkauft wurde.
- Doppelbesteuerungs-Abkommen: Wenn Zielland eigene Veräußerungssteuer erhebt, kann diese ggf. angerechnet werden.
- Reinvestitions-Klauseln: bei betrieblichen Strukturen Sondergeltung über § 6b EStG.
- Trennung Privat-/Betriebsvermögen: nur Privatvermögen-Anteile sind §6-AStG-relevant. Operative Beteiligungen via Betrieb ggf. anders.
- Investmentanteile (DE) erst ab Wegzug 01.01.2025 erfasst. Vor dem Datum ausgewanderte Personen sind ausgenommen.
Konkrete Empfehlung: Bei Beträgen über 50 000 EUR geschätzter Steuer zwingend einen Fach-Steuerberater für internationales Steuerrecht konsultieren. Gestaltungs-Spielräume können fünfstellige Beträge sparen, falsche Reihenfolge kostet sechsstellige Beträge.