Wegzugsbesteuerung 2026: Was Selbständige beim Auswandern wirklich zahlen
Von Jonas Klotsche, Data Engineer, Dresden
Stand: 22. Juni 2026
Wer in Deutschland oder Österreich eine GmbH oder eine wesentliche Beteiligung hält und ins Ausland zieht, wird zur Kasse gebeten, bevor er das Land verlässt. Das deutsche §6 AStG und das österreichische §27 EStG fingieren beim Wegzug eine Veräußerung der Anteile zum Marktwert. Du verkaufst nicht, du wirst trotzdem besteuert. Dieser Artikel zeigt mit konkreten Zahlen, was du wirklich zahlst, welche Stundungs-Optionen es gibt und wie die 7-Jahres-Rückkehrer-Regel funktioniert.
Was die Wegzugsbesteuerung wirklich ist
Die Wegzugsbesteuerung ist ein Auffangtatbestand: ohne sie könntest du ein Unternehmen in Deutschland aufbauen, kurz vor dem Verkauf nach Dubai ziehen und den kompletten Gewinn unversteuert mitnehmen. Das deutsche Finanzamt verhindert das mit §6 AStG, indem es deine Anteile am Tag deines Wegzugs als verkauft behandelt, obwohl tatsächlich kein Verkauf stattfindet.
Die Folge: du musst auf einen Gewinn Einkommensteuer zahlen, den du gar nicht realisiert hast. Bei einer GmbH mit Marktwert 500.000 Euro und Anschaffungskosten 100.000 Euro entsteht ein fiktiver Veräußerungsgewinn von 400.000 Euro. Nach Teileinkünfteverfahren (60% steuerpflichtig) und Spitzensteuersatz 42 Prozent plus Solidaritätszuschlag landest du bei etwa 106.000 Euro Wegzugssteuer.
In Österreich funktioniert §27 EStG ähnlich, aber mit dem festen Wertpapier-KESt-Satz von 27,5 Prozent auf den fiktiven Gewinn. Bei demselben Beispiel: 400.000 × 27,5% = 110.000 Euro KESt.
Wer betroffen ist: die kritischen Schwellen
Die Wegzugsbesteuerung greift nicht bei jedem Bauernhof-Aktien-Paket. Sie zielt auf wesentliche Beteiligungen:
- Deutschland (§17 EStG): bereits ab 1 Prozent Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft. Diese Schwelle wurde 2022 vom alten 25-Prozent-Wert massiv abgesenkt durch das ATAD-Umsetzungsgesetz. Wer schon eine kleine Beteiligung an einem Startup hält, kann betroffen sein.
- Österreich (§27 EStG): sehr ähnlich, betrifft Beteiligungen ab 1 Prozent und Anteile in Fondsstrukturen.
Aktien-Portfolios mit Streubesitz unter 1 Prozent pro Position sind in der Regel nicht betroffen. Aber: das geht schnell, vor allem bei Optionen oder ESOP-Programmen aus Startups.
Berechnung Schritt für Schritt: 500.000-Euro-GmbH
Nehmen wir das Standard-Szenario: du hältst eine GmbH zu 100 Prozent, hast 2018 mit 100.000 Euro Stammkapital gegründet und sie ist heute wertvoll.
Schritt 1: Marktwert ermitteln. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel das vereinfachte Ertragswertverfahren nach §200 BewG: durchschnittliche Gewinne der letzten 3 Jahre × Kapitalisierungsfaktor 13,75. Bei 36.000 Euro Jahresgewinn: 500.000 Euro Marktwert. Schritt 2: Fiktiver Veräußerungsgewinn. Marktwert minus Anschaffungskosten = 500.000 - 100.000 = 400.000 Euro. Schritt 3: Teileinkünfteverfahren (DE). 60 Prozent steuerpflichtig: 240.000 Euro. (In AT entfällt das, da KESt-Sondersatz gilt.) Schritt 4: Steuer berechnen.- DE Marginal: 240.000 × 42% + 5,5% Soli auf die Steuer = 106.348 Euro
- AT Wertpapier-KESt: 400.000 × 27,5% = 110.000 Euro
Stundungs-Optionen, wann das Finanzamt warten muss
Niemand hat 100.000 Euro Cash herumliegen, nur weil er ins Ausland zieht. Deshalb gibt es Stundungs-Regeln. Die haben sich 2022 verschärft.
Deutschland (§6 Abs. 4 AStG):- Bei Wegzug in EU oder EWR ist Stundung möglich.
- Stundung erfolgt in 7 Jahresraten, nicht mehr unbefristet (alte Regel).
- Stundung muss mit Sicherheitsleistung verlangt werden (Bürgschaft, Bankguthaben).
- Für Wegzug in Drittländer (USA, UAE, Thailand, Argentinien) gibt es keine Stundung mehr. Sofort fällig.
- Stundung möglich bei Wegzug in EU/EWR.
- 5-Jahres-Frist statt 7 wie in Deutschland.
- Bei Drittland keine Stundung.
Die Rückkehrer-Regel: 7 Jahre Sicherheit
Wer aus DE wegzieht und innerhalb von 7 Jahren zurückkommt, bekommt die Wegzugsbesteuerung rückwirkend erstattet (§6 Abs. 3 AStG). Voraussetzung: er war währenddessen unbegrenzt steuerpflichtig im neuen Land und die Anteile blieben durchgehend in seinem Besitz.
Das ist die wichtigste Steuer-Optimierung für ausländische Aufenthalte mit Rückkehr-Plan, etwa für Sabbaticals, befristete Auslandseinsätze oder als Test-Auswanderung.
In Österreich gibt es die analoge Regelung mit 5 Jahren Frist (§27 Abs. 6 EStG).
Was du jetzt tun solltest
1. Marktwert prüfen. Verschaffe dir Klarheit über den aktuellen Marktwert deiner Anteile. Bei GmbHs typisches Ertragswertverfahren. Bei Startup-Optionen: Bewertungs-Cap aus letzter Funding-Runde. 2. Wegzugs-Zielland strategisch wählen. EU/EWR kosten weniger Liquidität (Stundung), Drittländer sind sofort fällig. 3. Timing optimieren. Wegzug im Januar ist sauberer als im Juli, weil du sonst noch unbegrenzt für das halbe Jahr steuerpflichtig bleibst. 4. Sicherheitsleistung vorbereiten. Bei DE-Stundung brauchst du Bankgarantie oder Bürgschaft, die Banken nicht ohne Vorlauf erstellen. 5. Mit Steuerberater rechnen. Diese Rechnungen sind komplex. Bei Vermögen über 100.000 Euro: spezialisierter Berater Pflicht, kostet 500 bis 2.000 Euro einmalig, spart oft Größenordnungen mehr.
Auf auswandr gibt es einen Wegzug-Rechner der die Berechnung für DE und AT mit Splittingtarif, Stundungs-Optionen und Rückkehrer-Logik vornimmt. Ersetzt keine Steuerberatung, gibt aber eine erste belastbare Größenordnung in 60 Sekunden.
Fazit
Die Wegzugsbesteuerung ist kein Tabu-Thema, sondern eine kalkulierbare Größe. Wer GmbH-Anteile oder wesentliche Beteiligungen hat, muss vor dem Wegzug konkret rechnen, ein Zielland strategisch wählen und Liquidität für die Stundungs-Phase einplanen. Die Rückkehrer-Regel macht befristete Auslandsaufenthalte deutlich entspannter. Für die meisten Auswanderer ohne wesentliche Beteiligungen ist das Thema irrelevant.