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Themen-Leitfaden

Steuern beim Auswandern

Was Sie wissen müssen, bevor Sie Ihren Wohnsitz verlegen

Der Wegzug aus Deutschland oder Österreich ist steuerlich kein Schalter-Umlegen, es ist ein Übergangsprozess, der bei sauberer Planung mehrere zehntausend Euro spart und bei Unkenntnis ebenso viel kostet. Hier die fünf Bereiche, in denen die meisten Auswanderer den größten Schaden anrichten.

1. Die 183-Tage-Regel ist nicht alles

Die populäre Annahme „weniger als 183 Tage in Deutschland = keine Steuerpflicht“ ist verkürzt. Tatsächlich entscheidet sich die Steuerpflicht über drei Achsen:

(a) Wohnsitz im steuerrechtlichen Sinne (§ 8 AO): jede Wohnung, die zur dauerhaften Nutzung verfügbar ist und tatsächlich genutzt wird, auch das alte Apartment bei den Eltern reicht.

(b) Gewöhnlicher Aufenthalt (§ 9 AO): 6 Monate zusammenhängend reichen, auch unterbrochen.

(c) Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Bei doppeltem Wohnsitz entscheidet das DBA des Ziellandes, der „Mittelpunkt der Lebensinteressen“. Das ist meist eindeutig (Familie, Hauptberuf), kann aber bei reinem Remote-Work komplex sein.

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2. Wegzugsbesteuerung: AStG § 6 (DE) und § 27 EStG (AT)

Wenn Sie Anteile an einer Kapitalgesellschaft von mindestens 1 % halten, und das umfasst auch GmbH-Beteiligungen, börsennotierte Aktien-Pakete, Unternehmens-Anteile von Familien- Holdings, dann fingiert das Finanzamt beim Wegzug einen Verkauf zum Marktwert. Sprich: Sie zahlen Kapitalertragsteuer auf einen Gewinn, den Sie noch gar nicht realisiert haben.

In Deutschland greift seit 2022 das verschärfte AStG § 6: keine zinslose Stundung mehr. Die Steuer ist fällig, kann aber auf bis zu 7 Raten gestreckt werden (mit Zinsen).

Innerhalb der EU/EWR gibt es eine Sonder-Stundung: zinslos, solange keine spätere Veräußerung oder weiterer Wegzug erfolgt. Diese Regel hat 2024 wegen der DAC7-Richtlinie zusätzliche Meldepflichten bekommen.

Praktisch heißt das: Wer FIRE-Auswanderung in nicht-EU-Länder (Paraguay, UAE, Thailand) plant UND signifikante GmbH-Anteile besitzt, sollte 1-2 Jahre vorher zum Steuerberater mit AStG-Spezialisierung. Es gibt mehrere Strategien (Anteils-Verkauf vor Wegzug, Umwandlung, Stiftungs-Konstruktion), die im Einzelfall sinnvoll sind.

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3. Doppelte Steuererklärungen für 2 Jahre

Im Auswanderungs-Jahr und meist auch im Folgejahr müssen Sie zwei Steuererklärungen einreichen:

• In Deutschland/Österreich: für die Zeit bis zum Wegzug, plus etwaige inländische Einkünfte danach (Vermietung in DE, Renten, Dividenden mit Quellensteuer) • Im Zielland: für die Zeit ab Anmeldung, ggf. mit Ansässigkeitsbescheinigung aus DE/AT

Wichtig: Eine Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamts braucht das Zielland oft als Nachweis für die Anwendung des DBA. Beantragung kostenlos, dauert ~4 Wochen.

4. Niedrigsteuer-Länder: Vorsicht vor Quellensteuer-Fallen

VAE, Singapur, Hongkong, Paraguay haben offiziell 0 % Einkommensteuer oder Kapitalertragsteuer. Das klingt verlockend, aber wenn Ihre Einnahmen aus DE/AT-Quellen kommen (Mieten, Dividenden deutscher Aktien, Lizenzeinnahmen), zieht das Heimat-Finanzamt Quellensteuer ab. Das DBA legt den maximalen Quellensteuer-Satz fest, bei DE-Dividenden typischerweise 15 % (statt der inländischen 25 % Abgeltungsteuer).

Konkret: Ein FIRE-Auswanderer in Paraguay mit deutschen Dividenden zahlt 15 % deutsche Quellensteuer auf jede Dividende, nicht 0 % wie die Paraguay-Werbung suggeriert. Der Unterschied liegt in der Anrechnung im Zielland (in PY: keine, also Netto-15 %).

Lösung für Aktien: Depot ins Zielland verlagern oder Brokerage bei einem internationalen Anbieter (Interactive Brokers, Saxo) eröffnen. Dann fließt die Dividende direkt ohne DE-Bezug.

5. Erbschaftssteuer und Vermögensteuer beim Wegzug

Erbschaftssteuer: Deutschland besteuert Erben von deutschen Erblassern WELTWEIT, der Wegzug schützt also nicht vor deutscher Erbschaftssteuer, wenn der Erblasser hier lebt. Erst nach 5 Jahren ununterbrochenem Auslandsaufenthalt der ZUWENDENDEN PERSON entfällt die deutsche Erbschaftssteuer-Pflicht (§ 2 ErbStG).

Vermögensteuer: In Deutschland 1997 abgeschafft, in Österreich 1993. Aber: 14 Länder haben sie aktiv, darunter Spanien (regional unterschiedlich), Norwegen (1 %), Schweiz (kantonal). Bei substantiellem Vermögen sollte vor Wegzug die Vermögensteuer-Last des Ziellandes geprüft werden, gerade in Spanien ist das ein versteckter Killer für FIRE.

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Typische Stolperfallen

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Offizielle Quellen