1. Pflegegeld ins Ausland, was geht
Das deutsche Pflegegeld (nicht: Pflegesachleistung) ist innerhalb der EU/EWR + Schweiz grundsätzlich übertragbar. Die Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad 2-5 weiter, auch wenn der Empfänger dauerhaft in Mallorca, Algarve oder Costa del Sol lebt. Voraussetzungen:
• Versicherungsverhältnis in der GKV/PKV bleibt bestehen (Auslandskrankenkasse oder freiwillige Weiterversicherung) • Pflegegrad ist bereits vor Auswanderung festgestellt; eine Begutachtung im Ausland ist formal möglich, praktisch aufwendig
Außerhalb EU/EWR (Thailand, Mexiko, Türkei, …): KEINE Leistung der deutschen Pflegekasse. Bei längerem Aufenthalt > 6 Wochen außerhalb EU droht zudem Beendigung der GKV-Mitgliedschaft (§ 16 SGB V).
2. Pflegeheim-Kosten im Vergleich
Stand 2025, Median-Werte privater Markt pro Monat:
• Deutschland: 4.200 €/Mo (Anteil Pflegekasse: 1.612-2.299 €) • Österreich: 3.600 €/Mo • Schweiz: 8.500 €/Mo (sehr hochpreisig, Pflegegeld minimal) • Spanien: 2.200 €/Mo • Portugal: 1.800 €/Mo • Italien: 2.800 €/Mo • Thailand: 900 €/Mo (vollständig private Anbieter, oft mit deutschsprachigem Personal) • Mexiko: 1.400 €/Mo • Paraguay: 900 €/Mo
Werte sind Durchschnittspreise, Premium-Häuser in Spanien (Costa del Sol mit deutschem Personal) liegen bei 4.500-6.000 €/Mo, einfache Heime in Andalusien bei 1.500 €/Mo.
3. Spezielle Deutsche/Österreicher-Häuser im Ausland
Es existieren etablierte Pflege-/Senioren-Residenzen mit deutschsprachigem Personal in:
• Mallorca (Cala Ratjada, Santa Ponsa), mehrere Häuser, 3.500-5.000 €/Mo, Wartelisten • Costa Blanca (Denia, Calpe), auf deutsche Klientel ausgerichtet • Algarve Portugal (Lagos, Albufeira), vereinzelt, kleiner Markt • Türkische Riviera (Antalya, Alanya), etabliert, oft günstiger • Polen Großstädte (Stettin, Görlitz-nähe), wachsender Markt, niedrige Preise (1.000-1.500 €)
Wer eine Garantie für deutschsprachige Pflege will, sollte die Aufnahme vorab schriftlich absichern lassen, viele Häuser werben mit „deutschsprachig“ aber haben de facto nur 1-2 Mitarbeiter.
4. Rückkehr-Recht bei Pflegebedürftigkeit
Eine in DE/AT ausgewanderte Person hat KEIN automatisches Anrecht auf einen Pflegeheim- Platz bei Rückkehr. Sie hat zwar Anspruch auf Sozialhilfe (bei Bedürftigkeit), aber:
• Bis zur Bedürftigkeits-Anerkennung dauert es 3-6 Monate • Wartezeit für Pflegeheim in DE: regional 6-12 Monate • Pflegekasse erkennt im Ausland erworbene Beitrags-Jahre an, wenn freiwillige Weiterversicherung gelaufen ist
Praktischer Rat: Bei Rückkehr-Plänen die deutsche Pflegekasse-Mitgliedschaft NICHT auflösen, sondern als freiwillige Weiterversicherung weiterführen. Beitrag aktuell ~3,40-4,00 % der Bemessungsgrundlage.
5. Steuern auf Renten und Pflegeleistungen
Deutsche/österreichische gesetzliche Renten werden über das DBA des Ziellandes besteuert. Drei Modelle:
• Komplette Besteuerung im Heimat-Land (z.B. Spanien-Italien-Frankreich für deutsche Renten unter bestimmten Bedingungen) • Komplette Besteuerung im Zielland (Niederlande, Polen für DE-Renten) • Aufteilung Heimat/Ziel-Land (USA für gesetzliche Renten)
Privatrenten (Riester, Rürup, betriebliche Altersvorsorge) folgen anderen DBA-Regeln – meist Besteuerung im Wohnsitz-Land.
Griechenland und Portugal haben spezielle Programme: 7 % bzw. 10 % Pauschalsteuer auf ausländische Renten für 15 bzw. 10 Jahre. Bei deutschen Top-Renten von 3.000+ €/Mo schnell 20.000+ € Steuer-Ersparnis pro Jahr.