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Themen-Leitfaden

Pflegeheim im Ausland

Was wirklich geht für deutsche und österreichische Senior:innen

Die Vorstellung, im Süden zu altern, ist verbreitet, die Realität bei Pflegebedürftigkeit deutlich komplexer als die Werbeprospekte der Anbieter suggerieren. Hier ein nüchterner Überblick über das, was Pflegekasse, DBA und lokale Gesetze tatsächlich ermöglichen.

1. Pflegegeld ins Ausland, was geht

Das deutsche Pflegegeld (nicht: Pflegesachleistung) ist innerhalb der EU/EWR + Schweiz grundsätzlich übertragbar. Die Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad 2-5 weiter, auch wenn der Empfänger dauerhaft in Mallorca, Algarve oder Costa del Sol lebt. Voraussetzungen:

• Versicherungsverhältnis in der GKV/PKV bleibt bestehen (Auslandskrankenkasse oder freiwillige Weiterversicherung) • Pflegegrad ist bereits vor Auswanderung festgestellt; eine Begutachtung im Ausland ist formal möglich, praktisch aufwendig

Außerhalb EU/EWR (Thailand, Mexiko, Türkei, …): KEINE Leistung der deutschen Pflegekasse. Bei längerem Aufenthalt > 6 Wochen außerhalb EU droht zudem Beendigung der GKV-Mitgliedschaft (§ 16 SGB V).

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2. Pflegeheim-Kosten im Vergleich

Stand 2025, Median-Werte privater Markt pro Monat:

• Deutschland: 4.200 €/Mo (Anteil Pflegekasse: 1.612-2.299 €) • Österreich: 3.600 €/Mo • Schweiz: 8.500 €/Mo (sehr hochpreisig, Pflegegeld minimal) • Spanien: 2.200 €/Mo • Portugal: 1.800 €/Mo • Italien: 2.800 €/Mo • Thailand: 900 €/Mo (vollständig private Anbieter, oft mit deutschsprachigem Personal) • Mexiko: 1.400 €/Mo • Paraguay: 900 €/Mo

Werte sind Durchschnittspreise, Premium-Häuser in Spanien (Costa del Sol mit deutschem Personal) liegen bei 4.500-6.000 €/Mo, einfache Heime in Andalusien bei 1.500 €/Mo.

3. Spezielle Deutsche/Österreicher-Häuser im Ausland

Es existieren etablierte Pflege-/Senioren-Residenzen mit deutschsprachigem Personal in:

• Mallorca (Cala Ratjada, Santa Ponsa), mehrere Häuser, 3.500-5.000 €/Mo, Wartelisten • Costa Blanca (Denia, Calpe), auf deutsche Klientel ausgerichtet • Algarve Portugal (Lagos, Albufeira), vereinzelt, kleiner Markt • Türkische Riviera (Antalya, Alanya), etabliert, oft günstiger • Polen Großstädte (Stettin, Görlitz-nähe), wachsender Markt, niedrige Preise (1.000-1.500 €)

Wer eine Garantie für deutschsprachige Pflege will, sollte die Aufnahme vorab schriftlich absichern lassen, viele Häuser werben mit „deutschsprachig“ aber haben de facto nur 1-2 Mitarbeiter.

4. Rückkehr-Recht bei Pflegebedürftigkeit

Eine in DE/AT ausgewanderte Person hat KEIN automatisches Anrecht auf einen Pflegeheim- Platz bei Rückkehr. Sie hat zwar Anspruch auf Sozialhilfe (bei Bedürftigkeit), aber:

• Bis zur Bedürftigkeits-Anerkennung dauert es 3-6 Monate • Wartezeit für Pflegeheim in DE: regional 6-12 Monate • Pflegekasse erkennt im Ausland erworbene Beitrags-Jahre an, wenn freiwillige Weiterversicherung gelaufen ist

Praktischer Rat: Bei Rückkehr-Plänen die deutsche Pflegekasse-Mitgliedschaft NICHT auflösen, sondern als freiwillige Weiterversicherung weiterführen. Beitrag aktuell ~3,40-4,00 % der Bemessungsgrundlage.

5. Steuern auf Renten und Pflegeleistungen

Deutsche/österreichische gesetzliche Renten werden über das DBA des Ziellandes besteuert. Drei Modelle:

• Komplette Besteuerung im Heimat-Land (z.B. Spanien-Italien-Frankreich für deutsche Renten unter bestimmten Bedingungen) • Komplette Besteuerung im Zielland (Niederlande, Polen für DE-Renten) • Aufteilung Heimat/Ziel-Land (USA für gesetzliche Renten)

Privatrenten (Riester, Rürup, betriebliche Altersvorsorge) folgen anderen DBA-Regeln – meist Besteuerung im Wohnsitz-Land.

Griechenland und Portugal haben spezielle Programme: 7 % bzw. 10 % Pauschalsteuer auf ausländische Renten für 15 bzw. 10 Jahre. Bei deutschen Top-Renten von 3.000+ €/Mo schnell 20.000+ € Steuer-Ersparnis pro Jahr.

Typische Stolperfallen

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